Verein | Mitgliedschaft
Im Verein ist Sport am schönsten
Wenn auch Ihr dieser Meinung seid und Euch einer angebotenen Sportgruppe anschließt und dort mitmacht, müsst Ihr Mitglied in unserem Verein werden.
Gerne könnt Ihr natürlich auch ohne sportliche Aktivität unsere Vereinsarbeit fördern und Mitglied werden. Unser Sportverein lebt von seinen Mitgliedern mit ihren Beiträgen, die letztendlich erst ein Vereinsleben ermöglichen und allen Sportlerinnen und Sportlern zu Gute kommen, insbesondere der Jugend, die es zu fördern gilt.
Beitragsstaffelung
Zahlungsweise | halbjährlich | jährlich | |
Einzelbeitrag Minderjährige, Schüler, Auszubildende, Studenten | (mtl. 4,00 EUR) | 24,00 EUR | 48,00 EUR |
Einzelbeitrag Volljährige * | (mtl. 6,00 EUR) | 36,00 EUR | 72,00 EUR |
Familienbeitrag (zwei oder mehr Familienangehörige) | (mtl. 8,00 EUR) | 48,00 EUR | 96,00 EUR |
* gilt nicht für volljährige Schüler, Auszubildende oder Studenten
Mitgliedsantrag online
Um Mitglied im SV 09 Alsdorf e.V. zu werden ist es am einfachsten, den "Mitgliedsantrag online" zu nutzen. Hierbei wird kein Formular zum Ausdrucken und keine Unterschrift benötigt. Bitte beachtet dabei die Anweisungen im Online-Vorgang und schaut Euch vorher die kurze Anleitung an.
Zum "Mitgliedsantrag online" einfach auf die grüne Grafik klicken!
Anleitung | Mitgliedsantrag online |
Mitgliedsantrag als PDF
Hier gibt es den Papierantrag zur Mitgliedschaft im SV 09 Alsdorf. Bitte achtet darauf, das Formular vollständig und leserlich auszufüllen (inkl. SEPA-Lastschriftmandat) und an den entsprechenden Stellen zu unterschreiben.
PDF standard | ausdrucken und ausfüllen | |
PDF interaktiv | digital ausfüllen und ausdrucken |
Wichtige Hinweise:
Bitte nutzt vorrangig den Mitgliedsantrag online, dies ist am einfachsten und geht am schnellsten.
Solltet Ihr den Papierantrag nutzen wollen, so teilt uns bitte unbedingt Eure Handy-Nummer sowie Eure E-Mail-Adresse mit, denn dies ist der einfachste, günstigste und schnellste Weg der Kommunikation - für alle Beteiligten.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und damit verbunden der Austritt aus dem Verein ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zum Jahresende möglich (siehe Satzung). Bis zum endgültigen Austritt müssen die Mitgliedsbeiträge gezahlt werden.



