SV 09 Alsdorf e.V.

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09.12.2021

Verein | Aktuelle Corona-Regeln für den Sportbetrieb (innen und außen)

Auf der Website des Sportbund Rheinland (Link siehe oben) werden leicht verständlich die aktuellen Corona-Vorschriften erläutert (Auszug):

"Regelung für gedeckte Anlagen (Innenbereich)

Nach der 29. Corona Bekämpfungsverordnung gilt in ganz Rheinland-Pfalz in allen gedeckten Anlagen, also im Innenbereich, für den Sport- und Wettkampfbetrieb die 2G-plus-Regel.

Im Innenbereich können damit nur noch Geimpfte, Genesene und ihnen gleichgestellte Personen teilnehmen (Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag), wenn sie zusätzlich über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis verfügen. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag und für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, wenn diese geimpft oder genesen sind sowie für Erwachsene, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben. Zusätzlich können max. 25 nicht immunisierte Minderjährige teilnehmen. Diese unterliegen der Testpflicht, sofern sie älter als drei Monate nach dem 12. Geburtstag sind. Möglich ist auch ein vom Übungsleiter kontrollierter Selbsttest vor Ort. Die Testung in der Schule hat keine Gültigkeit mehr.

Regelungen für den Außenbereich

Für den Sport- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich gilt mit der 29. Verordnung grundsätzlich im Erwachsenenbereich die 2G Regel. Damit können auch beim Sportbetrieb im Außenbereich nur noch geimpfte und genesene sowie ihnen gleichgestellte Personen (Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag) teilnehmen sowie unbegrenzt nicht immunisierte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Nicht immunisierte erwachsene Personen dürfen im Außenbereich nur noch im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen teilnehmen (Angehörige des eigenen Hausstands plus höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes). Eine Testpflicht besteht im Außenbereich nicht.

Außerhalb des Sportbetriebs insbesondere bei Zu- und Abgang gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen möglich. Es besteht keine Kontakterfassungspflicht beim Sportbetrieb im Innen- und Außenbereich, mit Ausnahme des Sportbetriebs in Schwimmbädern. Hygienekonzepte sind nach der aktuellen Verordnung nur noch in Schwimmbädern zu beachten sowie im Profi- und Leistungssport. Allerdings können sowohl Kommunen bei der Nutzung kommunaler Sportstätten Hygienekonzepte erlassen bzw. verlangen. Häufig haben auch Fachverbände für den Spiel- und Wettkampfbetrieb Hygienekonzepte erarbeitet, die zu beachten sind."

 Übersicht Corona-Regeln ab 04.12.2021 für RLP


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